Immobilie geerbt – Was tun?

    Erbschein, Erbengemeinschaft und Ihre Optionen: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Was Sie in Fürth und der Metropolregion wissen müssen.

    Erste Schritte nach dem Erbfall

    Eine geerbte Immobilie bringt viele Fragen mit sich. Zunächst brauchen Sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht – in Fürth ist das Amtsgericht Fürth zuständig. Mit dem Erbschein weisen Sie Ihr Erbrecht nach und können über die Immobilie verfügen.

    Drei Optionen: Nutzen, Vermieten oder Verkaufen

    Sie können die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen. Jede Option hat steuerliche und praktische Konsequenzen. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben zustimmen; ein Verkauf ist oft die sauberste Lösung, um Konflikte zu vermeiden und jeden auszuzahlen.

    Spekulationssteuer und Fristen

    Wenn Sie die Immobilie verkaufen, kann Spekulationssteuer anfallen – außer Sie haben sie mindestens zehn Jahre (oder seit 2024: drei Jahre bei Eigennutzung) gehalten. Bei Erbschaft gelten Sonderregelungen; die Zehn-Jahres-Frist kann unter Umständen auf den Erblasser angerechnet werden. Lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater oder Ihrem Makler beraten.

    Grundbuch und Verkauf

    Vor dem Verkauf muss die Immobilie ins Grundbuch umgeschrieben werden. Das Grundbuchamt Fürth (Amtsgericht Fürth) nimmt die Berichtigung vor. Ein erfahrener Immobilienmakler in Fürth unterstützt Sie bei der Wertermittlung, der Vermarktung und der Abwicklung bis zum Notartermin.

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