Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung
In der Zugewinngemeinschaft – dem gesetzlichen Güterstand – gehört die Immobilie oft beiden Partnern. Bei einer Scheidung muss geklärt werden: Wer bleibt im Haus, wer wird ausbezahlt, oder wird verkauft? Bei Gütertrennung kann die Zuordnung anders sein. Ein Anwalt für Familienrecht und ein neutraler Immobilienmakler helfen, den Überblick zu behalten und faire Lösungen zu finden.
Teilungsversteigerung vermeiden
Wenn sich die Ex-Partner nicht einigen können, kann eine Teilungsversteigerung beantragt werden – das bedeutet Verkauf zwangsweise zum Marktpreis, oft unter Wert. Ein geplanter Verkauf mit einem erfahrenen Makler in Fürth vermeidet das: Sie erzielen einen besseren Preis und behalten die Kontrolle über den Ablauf und den Zeitpunkt.
Rolle eines neutralen Maklers
Ein Makler agiert neutral gegenüber beiden Parteien, ermittelt den marktgerechten Wert, übernimmt die Vermarktung und die Koordination mit Notar und Käufer. So müssen Sie sich nicht um Besichtigungen, Verhandlungen und Unterlagen kümmern – besonders in einer emotionalen Phase eine wichtige Entlastung.
Ablauf bis zum Notar
Nach der Bewertung folgen Exposé, Vermarktung, Besichtigungen und die Auswahl des Käufers. Beim Notartermin unterschreiben beide Eigentümer den Verkaufsvertrag; der Erlös wird nach Abzug von Kosten und Darlehen gemäß Scheidungsfolgenvereinbarung oder Gerichtsurteil verteilt. Wir begleiten Sie in Fürth, Nürnberg und Erlangen von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe.
Sie möchten Ihre Immobilie im Rahmen einer Scheidung verkaufen? Wir beraten Sie diskret und unverbindlich – kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bewertung.